Der Anlagenbauer kennt seine Anlage. Wir sorgen dafür, dass die Anlage gebaut wird, die Sie beauftragt haben: von der Ausschreibungsunterlage über die Ausführungsplanung bis zum Leistungsnachweis.
Betreiber · Kommunale Entsorger und Verbände · Investoren · Öffentliche Auftraggeber
Ein Anlagenvertrag wird in der Sprache derer geschrieben, die Anlagen bauen, und von denen gelesen, die sie betreiben.
Ausschreibungen beschreiben den Leistungsumfang funktional und legen zugleich in den Anlagen Abmessungen einzelner Komponenten fest. Die Konformität ist dann auf zwei Ebenen zu prüfen: an den garantierten Leistungswerten und an den vorgegebenen konstruktiven Mindestwerten. Meist wird nur eine davon geprüft.
Zählen zwei Garantiewerte in der Bewertung gleich, sind aber mit sehr unterschiedlichen Vertragsstrafen belegt, bieten Bieter dort großzügig an, wo eine Verfehlung billig ist, und vorsichtig dort, wo sie teuer wird. Die angebotenen Werte lassen sich deshalb nur am dahinterliegenden Konzept beurteilen.
Generalunternehmer, Nachunternehmer und externe Gutachter liefern jeweils ihren festgelegten Umfang. Was dazwischen liegt, etwa Erdung und Potentialausgleich, Blitzschutz oder die Übereinstimmung der Zonen zwischen Explosionsschutzdokument und Geräteliste, bestellt niemand. Es taucht in der Verhandlung bei der Behörde auf.
Vier Bausteine. Sie lassen sich einzeln beauftragen oder als durchgehendes Mandat von der Ausschreibung bis zum Abnahmeprotokoll.
Vor der Vergabe, solange Korrekturen im Verfahren noch möglich und günstig sind.
Während der Ausführung, im Takt der Baustelle.
Der Teil, der entscheidet, ob eine Garantie etwas wert ist.
Die Leistungen, die niemand beauftragt hat.
Jedes Mandat liefert Unterlagen, die Sie vorlegen können: dem Anlagenbauer, der Behörde, Ihrer Geschäftsführung oder Ihrer finanzierenden Bank.
Owner's Engineering für einen öffentlichen Auftraggeber in Prag, dazu Genehmigung, Explosionsschutz und CE in Österreich und Deutschland. Beispiele unten.
Mehr als 20 Jahre im Sortier- und Recyclinganlagenbau, auf Lieferanten- und auf Betreiberseite. Wir wissen, wie ein Lieferumfang geschrieben wird und wo er endet.
Jeder Befund verweist auf die Vertragsklausel, die Anlage oder die Norm, auf der er beruht. Damit ist er in einer Verhandlung verwendbar.
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